Briefwahl in Kiel – so funktioniert’s!

Ulf Daude

Lie­be Kie­le­rin­nen und Kieler,

Die Ober­bür­ger­meis­ter­wahl in Kiel 2025 steht vor der Tür, und vie­le von euch möch­ten viel­leicht per Brief­wahl abstim­men. Das ist ein­fach, sicher und bequem – aber es gibt ein paar wich­ti­ge Fris­ten und Schrit­te zu beachten. 

1. Wahlunterlagen beantragen

Ihr könnt euch die Wahl­un­ter­la­gen zuschi­cken las­sen, um bequem von zu Hau­se aus zu wäh­len. Den Antrag auf einen Wahl­schein stellt ihr: 

  • Online (über das Wahl­por­tal der Stadt Kiel) 
  • Per Post (an die Gemeindewahlbehörde)
  • Per E‑Mail (mit Kopie eures Personalausweises)
  • Per­sön­lich (im Rat­haus, in Gaar­den oder Friedrichsort)

Ach­tung: Eine tele­fo­ni­sche Bean­tra­gung ist nicht mög­lich!

Die Wahl­schei­ne wer­den ab dem 6. Okto­ber 2025 verschickt.

2. Wahlbrief rechtzeitig zurückschicken

Der Rück­ver­sand der roten Wahl­brie­fe ist por­to­frei – ihr müsst also kei­ne Brief­mar­ke kle­ben. Wich­tig ist jedoch:

  • Der Wahl­brief muss spä­tes­tens am Wahl­tag (16. Novem­ber 2025) bis 18:00 Uhr bei der Wahl­be­hör­de ein­ge­hen, um gezählt zu werden.
  • Post­lauf­zei­ten beach­ten! In der Woche vor der Wahl ist der Post­weg zwar noch mög­lich, aber es ist nicht garan­tiert, dass der Brief recht­zei­tig ankommt.

Mein Tipp: Wer auf Num­mer sicher gehen will, gibt den Wahl­brief per­sön­lich in einem der Sofort­wahl­bü­ros ab – oder nutzt die Mög­lich­keit, direkt vor Ort zu wählen.

3. Sofortwahlbüros – schnell und unkompliziert

Ab dem 6. Okto­ber 2025 öff­nen die drei Sofort­wahl­bü­ros in Kiel: Im Rat­haus, Gaar­den, Fried­richs­ort

Hier könnt ihr:

  • Eure Wahl­un­ter­la­gen sofort bean­tra­gen (bit­te Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mitbringen!)
  • Direkt vor Ort eure Stim­me abge­ben – ohne Wartezeit!

Die Sofort­wahl­bü­ros sind bis Frei­tag, 14. Novem­ber 2025, 12:00 Uhr geöff­net (für die mög­li­che Stich­wahl bis Frei­tag, 5. Dezem­ber 2025, 12:00 Uhr).

4. Briefwahl am Wahltag selbst

Falls ihr den Wahl­brief erst am Wahl­tag (16. Novem­ber 2025) abge­ben wollt, müsst ihr sicher­stel­len, dass er bis 18:00 Uhr beim Wahl­vor­stand eures Wahl­be­zirks (Adres­se steht auf dem Umschlag) eingeht.

Alter­na­tiv könnt ihr mit dem Wahl­schein auch in einem ande­ren Wahl­be­zirk in Kiel wäh­len – ein­fach am Wahl­tag ins Wahl­lo­kal gehen!

5. Stichwahl beachten

Falls es eine Stich­wahl am 7. Dezem­ber 2025 gibt, gel­ten die glei­chen Regeln. Die Frist für die Bean­tra­gung endet hier am 5. Dezem­ber 2025, 12:00 Uhr.

Fazit: Briefwahl ist einfach – aber Fristen sind wichtig!

Ob per Post oder im Sofort­wahl­bü­ro: Eure Stim­me zählt! Also bean­tragt euren Wahl­schein recht­zei­tig und gebt ihn frist­ge­recht ab.

Gemein­sam gestal­ten wir Kiels Zukunft – also macht mit!

Euer Ulf Daude