Liebe Kielerinnen und Kieler,
Die Oberbürgermeisterwahl in Kiel 2025 steht vor der Tür, und viele von euch möchten vielleicht per Briefwahl abstimmen. Das ist einfach, sicher und bequem – aber es gibt ein paar wichtige Fristen und Schritte zu beachten.
1. Wahlunterlagen beantragen
Ihr könnt euch die Wahlunterlagen zuschicken lassen, um bequem von zu Hause aus zu wählen. Den Antrag auf einen Wahlschein stellt ihr:
- Online (über das Wahlportal der Stadt Kiel)
- Per Post (an die Gemeindewahlbehörde)
- Per E‑Mail (mit Kopie eures Personalausweises)
- Persönlich (im Rathaus, in Gaarden oder Friedrichsort)
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Die Wahlscheine werden ab dem 6. Oktober 2025 verschickt.
2. Wahlbrief rechtzeitig zurückschicken
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist portofrei – ihr müsst also keine Briefmarke kleben. Wichtig ist jedoch:
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (16. November 2025) bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, um gezählt zu werden.
- Postlaufzeiten beachten! In der Woche vor der Wahl ist der Postweg zwar noch möglich, aber es ist nicht garantiert, dass der Brief rechtzeitig ankommt.
Mein Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt den Wahlbrief persönlich in einem der Sofortwahlbüros ab – oder nutzt die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.
3. Sofortwahlbüros – schnell und unkompliziert
Ab dem 6. Oktober 2025 öffnen die drei Sofortwahlbüros in Kiel: Im Rathaus, Gaarden, Friedrichsort
Hier könnt ihr:
- Eure Wahlunterlagen sofort beantragen (bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen!)
- Direkt vor Ort eure Stimme abgeben – ohne Wartezeit!
Die Sofortwahlbüros sind bis Freitag, 14. November 2025, 12:00 Uhr geöffnet (für die mögliche Stichwahl bis Freitag, 5. Dezember 2025, 12:00 Uhr).
4. Briefwahl am Wahltag selbst
Falls ihr den Wahlbrief erst am Wahltag (16. November 2025) abgeben wollt, müsst ihr sicherstellen, dass er bis 18:00 Uhr beim Wahlvorstand eures Wahlbezirks (Adresse steht auf dem Umschlag) eingeht.
Alternativ könnt ihr mit dem Wahlschein auch in einem anderen Wahlbezirk in Kiel wählen – einfach am Wahltag ins Wahllokal gehen!
5. Stichwahl beachten
Falls es eine Stichwahl am 7. Dezember 2025 gibt, gelten die gleichen Regeln. Die Frist für die Beantragung endet hier am 5. Dezember 2025, 12:00 Uhr.
Fazit: Briefwahl ist einfach – aber Fristen sind wichtig!
Ob per Post oder im Sofortwahlbüro: Eure Stimme zählt! Also beantragt euren Wahlschein rechtzeitig und gebt ihn fristgerecht ab.
Gemeinsam gestalten wir Kiels Zukunft – also macht mit!
Euer Ulf Daude